Einreisebestimmungen
Einreisebestimmungen

Nicht überall reicht der tierische Personalausweis
Für den Trip in fast alle EU-Länder muss der Hund lediglich eine gültige Tollwutschutzimpfung, einen gültigen EU-Heimtierpass und einen Mikrochip mitnehmen. Ausnahmeregelungen gibt es für Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Schweden.
Vierbeiner, die gern einmal die Corgies der Queen in Great Britain besuchen möchten, müssen zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwurm nachweisen. Diese Behandlung ist auch in Irland und Malta zwingend vorgeschrieben. Die Finnen verlangen einen tierärztlichen Stempel über die Behandlung gegen Fuchsbandwurm, die Schweden raten, den Vierbeiner gegen Leptospirose und Hundestaupe impfen zu lassen.
Frankreich verbietet die Einreise von Pit- Bullterrier, Boerbulls, Tosas und Kreuzungen dieser Rassen. Eine Ausnahme von dem Einfuhrverbot der Rassen der 1. und 2. Kategorie besteht, wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eines internationalen Hundeverbandes steht.
Dänemark ist ein wahres Hundeparadies, doch leider kommen nicht alle Vierbeiner in diesen Genuss. Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen ist verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Der Halter muss die Rasse sowie den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren können.
Die oben genannten Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, müssen auf allen dänischen Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen mit Maulkorb an einer 2 Meter langen Leine geführt werden.
Bestimmungen und Sonderregelungen ändern sich manchmal schneller als erwartet. Bitte informieren Sie sich trotz unserer Tipps langfristig vor Ihrem Reiseantritt über die aktuell gültigen Bestimmungen des von Ihnen gewählten Urlaubslandes.