Reisen mit Bus, Bahn und Fähre

Unterwegs mit Fähre, Bus und Bahn
„Nimm ich mit Kapitän auf die Reise“

Urlaub von Anfang an – darauf legen Mensch und Hund großen Wert. Autoreisende kommen bequem mit der Fähre auf eine idyllische Insel, andere Erholungssuchende gelangen mit Bus oder Bahn an den Ort, an dem sie ihre Seele baumeln lassen können. Für  Vierbeiner gelten „an Bord“ stets bestimmte Vorschriften.

Auf den meisten Autofähren freut sich der Kapitän über tierische Passagiere. So mancher kleiner Hund wurde sogar schon an Deck gesichtet, allerdings an der Leine! Bei markierfreudigen Rüden müssen Herrchen und Frauchen darauf achten, dass die „geschäftliche Duftmarke“ weder an Deck landet, noch über Bord geht. Im Falle eines Malheurs haftet der Halter und muss für Schäden und eventuelle Verschmutzungen aufkommen. Eine ständige Beaufsichtigung der Hunde ist demnach Vorschrift. Nicht gestattet sind Tiere im Bordrestaurant, Blindenführhunde bekommen selbstverständlich eine unbürokratische Sondergenehmigung. Normalerweise verbleiben alle Vierbeiner gut gesichert im Auto (Autodeck). Auf einigen Fähren dürfen Bello und Co. in der Transportbox an Bord gehen und über die Reling aufs Meer schauen. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bei der jeweiligen Fährgesellschaft nach den aktuellen Beförderungsrichtlinien. Fragen Sie auch nach einer eventuell vorgeschriebenen Maulkorbpflicht. Wer in skandinavische Länder reist, darf auf keinen Fall die nötigen Einreisepapiere seines Vierbeiners vergessen – ohne kommen Hund, Katz´ und Co. gar nicht erst an Bord.

Die Zugfahrt  
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) haben es gut. Sie werden von der Deutschen Bahn als „Handgepäck“  unentgeltlich mitgenommen – allerdings nur in einem Transportbehälter. Das kann die Box oder auch die Tasche sein, Hauptsache, der Chihuahua kann nicht entwischen. Von Haltern vierbeiniger Riesen wird der halbe Fahrpreis kassiert. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Bei den Länder-Tickets und dem „Schönes Wochenende – Ticket“ sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen. Wenn Sie auf internationalen Schienen unterwegs sind, zahlen Sie für Ihren Liebling grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse. Hunde, die nicht in einer Transportbox mitgenommen werden, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen. Sie wünschen eine Sitzplatzreservierung für Ihren Hund? Das geht leider nicht. Ebenso wenig möglich ist das Online-Ticket zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde funktioniert ausschließlich per Postversand, wenn Sie angeben, dass ein „Kind von 6-14 Jahren“ ohne Begleitung verreist. Für die City Night Line und den DB Autozug gelten jeweils besondere Bedingungen, weiteres dazu gibt es unter www.bahn.de

Busreisen mit Hund
Hunde gelten gemäß der Straßenverkehrsordnung als „Ladung“ und diese muss nach Paragraph  23 gesichert sein. Viele Reisebusunternehmen erlauben kleinen Vierbeinern die Mitreise in einer Transportbox, wenn diese „flugsicher“ unter den Sitz passt. Dennoch sollten verantwortungsvolle Halter sich fragen, ob eine Busreise für ihren tierischen Begleiter optimal ist. Der Hund muss schließlich während der gesamten Fahrt in der Box verbleiben und sich außerdem den Pausen der Zweibeiner anpassen.
Große Rassen sind selbst bei den tierfreundlichsten Reisebusunternehmen keine gern gesehenen Passagiere. Wohin mit der Transportbox, die nicht unter den Sitz passt? Trenngitter gibt es in den Bussen nicht. Die einzige Möglichkeit wäre ein Anschnallgurt für Rex und seine riesigen Freunde – doch die Hunde dürfen nicht auf den Sitzen Platz nehmen. Auch an die Mitreisenden muss gedacht werden. Ein Fahrgast leidet vielleicht unter einer Allergie, ein anderer hat Angst vor Hunden oder mag einfach keine Tiere. Entscheiden sie sich dennoch für eine Busreise mit dem besten Freund, ist es sinnvoll, vor der Buchung mit dem Reiseveranstalter folgende Fragen abzuklären: Wie wird der Hund im Bus untergebracht? Wie häufig werden Pausen gemacht? Wie hoch sind die Kosten für die Mitnahme des Tieres? Vergessen Sie bitte nicht, den Hund bei der Buchung anzumelden. Übrigens: Bei den meisten städtischen Nahverkehrsbetrieben gilt seit dem 1. Januar 2010 in Bus, U- oder S-Bahn die Maulkorbpflicht.  Bulldoggenhalter und Besitzer anderer größerer Plattnasen stehen vor einem Rätsel. Aus rein anatomischen Gründen passt ihren Hunden nun einmal kein Maulkorb. Immerhin dürfen leichtgewichtige Möpse in einer Box oder Tasche mitgeführt werden. In einigen Städten muss der halbe Fahrpreis für den großen Hund bezahlt werden.