Einreisebestimmungen

Nicht überall reicht der tierische Personalausweis

Wenn wir mit unseren Haustieren innerhalb der EU verreisen, nehmen wir natürlich den EU-Heimtierausweis mit. Aber dieser tierische Personalausweis reicht nicht immer aus. Schweden und Malta stellen zum Beispiel zusätzliche Anforderungen. Und Dänemark lässt trotz gültigem Pass keine Hunde mehr einreisen, die auf der Liste stehen.

Hunde, Katzen und Frettchen dürfen die Grenzen der Europäischen Union (EU) zwar überschreiten, aber seit dem 3. Juli 2004 nur noch mit einem gültigen EU-Heimtierausweis nach einheitlichem Muster!
Dieser „Personalausweis“ muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, der Vierbeiner muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs - Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Haustier und seinem Besitzer muss der Pass außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass der fellige Reisebegleiter über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Die Ausweise können ausschließlich von Tierärzten ausgestellt werden. Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen. Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für die tierischen Freunde, die nicht auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, reicht weiterhin der gelbe „Internationale Impfpass“ aus.

Chip-Pflicht, gültiger Tollwutschutz
Die Kennzeichnung mit einer gut lesbaren Tätowierung wurde nur noch bis 2. Juli 2011 anerkannt, neu gekennzeichnete Tiere müssen einen Mikrochip tragen. Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen. Ein gültiger Tollwutschutz liegt vor, wenn die Impfung mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) und längstens den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die EU-Regelungen zum Heimtierausweis gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU inklusive der Beitrittsstaaten.

Sonderregeln innerhalb der EU
Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind übergangsweise bis voraussichtlich Ende 2011 ermächtigt, zusätzliche Anforderungen zu stellen. Erforderlich sind:

• Kennzeichnung mit Mikrochip (Tätowierung ist nicht ausreichend)
• Gültige Impfung gegen Tollwut
• EU-Heimtierausweis
• Bluttest, so genannte Antikörpertiter-Bestimmung (zwischen Blutentnahme und möglichem
  Einreisetermin ist eine Frist von bis zu 6 Monaten einzuhalten)
• Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer kurz vor der Einreise

Die Sonderregeln werden von den genannten Ländern selber festgelegt. Bitte informieren Sie sich langfristig vor Reiseantritt in diese Länder über die aktuell gültigen Bestimmungen.

 

Dänemark erlaubt nicht alle Rassen
Dänemark ist ein wahres Hundeparadies, doch leider kommen nicht alle Vierbeiner in diesen Genuss. Die Einreise von folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen ist verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

• Pitbull Terrier
• Tosa Inu
• American Staffordshire Terrier
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• Amerikanische Bulldogge
• Boerboel
• Kangal
• Ovtcharka
• Tornjak
• Sarplaninac

Der Halter muss die Rasse, beziehungsweise den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren können.
Die oben genannten Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, müssen auf allen dänischen Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen mit Maulkorb an einer 2 Meter langen Leine geführt werden.

 

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